Willkommen beim ASV Ludweiler
Weiherordnung
- Der Angelbetrieb ist in folgender Zeit gestattet:
1. April bis 30. September 05:00-22:30 Uhr
1. Oktober bis 31. März 07:00-19:00 Uhr - Erlaubt ist 1 Liter Futter mit allen Beimischungen. Futterreste dürfen nicht in den Weiher geworfen, sondern müssen mitgenommen und anderweitig entsorgt werden. Verstöße werden mit Entzug der Tageskarte, sowie Weiherverbot geahndet.
- Das Blinkern ist verboten
- Das Hältern von Fischen in Setzkeschern ist erlaubt, sofern der Setzkescher eine Mindestlänge von 3,50 Meter und einen Durchmesser von 0,50 Metern aufweist
- Das Zurücksetzen eines Fisches, der das gesetzliche Mindestmaß erreicht hat und nicht der Artenschonzeit unterliegt, ist verboten!
- 6. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaße (s.§2 LFO) sowie folgendes Fanglimit ist einzuhalten:
1 Karpfen
Oder 1 Hecht
Oder 1 Zander
Oder 2,5 Kilogramm Weißfisch
Oder 3 Forellen - Mehrere Angler dürfen ihre Beute nicht in einem gemeinsamen Behälter halten
- Das Ausnehmen der Fische auf dem Vereinsgelände ist untersagt
- Das Angeln im Schongebiet und von der Brücke aus ist verboten
- Das Parken entlang der Leitplanken ist den Anglern untersagt. Insbesondere in den frühen Morgenstunden ist bzgl. Der Lärmbelästigung rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Anliegern geboten
Ein Parkplatz für unsere Angler ist vorhanden und ausgeschildert - Die Weisungen der Gewässeraufsicht sind zu folgen
- Angeln ohne Erlaubnisschein und Fischfrevel werden zur Anzeige gebracht
- Jeder Angler muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Nach §28 des saarländischen Fischereigesetztes ist Inhabern des Jugendfischereischeines nur die Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers gestattet
- Es darf nur mit einem einfachem Haken gefischt werden
- Elektronische Hilfsmittel zum Orten von Fischen wie Echolot oder ähnliches sind verboten